Mit dem Investitions-Booster Steuern sparen
Nach dem neuen § 7 Abs. 2 EStG haben Unternehmen bei beweglichen Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 das Wahlrecht degressiv statt linear abschreiben. Dabei darf der AfA-Satz bis zum Dreifachen des linearen Satzes betragen, insgesamt aber 30 % nicht übersteigen. Sprecht mit eurem Steuerberater nach den neuen Möglichkeiten der Abschreibung.
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